Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit seinem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Bestellungen die Aktionsangebote zur Grundlage haben, sind auf Grund ihrer knappen Kalkulation mit Vorkasse zu begleichen. Bei Zahlungseingang geht die bestellte Aktionsware sofort zum Versand.
4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluß Umstände eingetreten sind, aufgrund derer die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind oder derartige Umstände bereits bei Vertragsabschluß vorlagen, dem Verkäufer jedoch unbekannt waren.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält er sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Forderungen des Verkäufers gehen durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat die Ware ordnungsgemäß zu lagern, auf seine Kosten ausreichend zu sichern.
3. Der Kunde ist nicht befugt, durch Verfügung über die Eigentumsvorbehaltsware des Verkäufers den Sicherungszweck des Eigentumsvorbehaltes zu vereiteln oder zu erschweren, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware an Dritte zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat den Dritten auf unsere Eigentumsrechte unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Verstößt der Kunde gegen diese gegenüber dem Verkäufer und dem Dritten bestehende Mitteilungspflicht und sollte der Dritte danach nicht in der Lage sein, dem Verkäufer die aus der Durchsetzung seiner Eigentumsrechtre entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, so haftet der Kunde für den dem Verkäufer insoweit entstandenen Ausfall.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Käufer dem Verkäufer jedoch bis zur Höhe der ihm gegenüber bestehenden Gesamtforderung sämtlicher Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte ab, und zwar unabhängig davon ob die Eigentumsvorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung durch den Käufer weiterveräußert worden ist. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit schon jetzt an.
Zur Einziehung dieser Forderung gegenüber dem Abnehmer oder Dritten bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Der Verkäufer verpflichte sich aber, die Forderung nicht einzuziehen, solang der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung auf seiner Seite vorliegt.
5. Der Kunde darf die Eigentumsvorbehaltsware für den Verkäufer verarbeiten, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. An der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden, mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der entstehenden neuen Sache im Verhältnis des Wertes (Rechnungswert) seiner Ware zu. Entsteht dadurch Alleineigentum des Kunden an der neuen Sache, so räumt er dem Verkäufer hiermit im Verhältnis des (Rechnungs-) Wertes seiner Ware Miteigentum an der neuen Sache ein und verwahrt diese für ihn unentgeltlich
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 u. 3 dieser Bestimmung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder bei Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse wird die gesamte Restschuld fällig und der Verkäufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz sowie Herausgabe der Ware zu verlangen. Nach erfolgtem Rücktritt hat der Kunde dem Verkäufer den Besitz der Ware zu verschaffen und ihm oder seinem Beauftragten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen/Lagerräumen zu gestatten. Außerdem hat der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen ein Verzeichnis aller noch bei ihm vorhandenen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und eine Liste der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen, die auch ihre Höhe sowie Name und Adresse der jeweiligen Schuldner angibt, zu übergeben.
7. Übersteigt der Betrag der an den Käufer abgetretenen Kaufpreisforderung und/oder der ihm eingeräumtem Sicherung einschließlich des Eigentumsvorbehalts die dem Verkäufer durch den Kunden geschuldete Summe um mehr als 20%, so ist der Verkäufer bereit, auf entsprechende schriftliche Anforderung hin, den Mehrbetrag zurück zu übertragen bzw. die Sicherungsrechte insoweit freizugeben.
§ 4 Widerrufsrecht
1. Der Verbraucher hat bei einem Fernabsatzvertrag das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Käufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
3. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über eine Prüfung (wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist) hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4. Ein Widerrufsrecht nach § 4 Ziffer 1. besteht nicht in folgenden Fällen:
- bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich (ab Lieferwerk bzw. Lager) in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gesondert berechnet werden Verpackung und sonstige Versand- und Transportkosten. Ab Lager Sulzbach mit unserem Lieferservice fallen bis 50km je Anfahrt 25,00€ Transportkosten an, Terminfrachten werden nach Aufwand berechnet.
Die Versandpauschale von 10,60€ gilt für den Versand innerhalb Deutschland, außerhalb Deutschland muss individuell Angefragt werden und richtet sich nach den aktuellen Preisen unseres Versandpartners.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf.
3. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
§ 6 Lieferung und Gefahrenübergang
1. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen/-termine sind unverbindlich. Bei Überschreitung derselben sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer daher ausgeschlossen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder gar unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, etc. - auch wenn sie beim Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung bzw. Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Unbeschädigtes Restmaterial wird nur nach vorheriger Vereinbahrung zurückgenommen und setzt einen einwandfreien, gebrauchsfertigen Zustand der Ware voraus. Die Rücknahmekosten betragen 15% des Warenwertes, Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer behält sich eine Qualitätsprüfung des Materials vor. Der schließlich festgestellte Warenwert wird in Form einer Warengutschrift, nicht aber in bar oder Überweisung gewährt.
§ 7 Mängelansprüche und Haftung
1. Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich bei der Entgegennahme der Ware, spätestens jedoch 7 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche.
2. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen. Das Recht des Käufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird ausgeschlossen.
§8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Erfüllungsort für den Verkäufer ist die Versandstelle der Ware, für Geldzahlungen durch den Käufer ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.
4. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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